Gesundheitschecks nur bei manchen Jobs erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Mancher Arbeitgeber verlangt von seinem Bewerber nicht nur Lebenslauf und Zeugnisse: Er fordert außerdem, dass der Jobanwärter einen Gesundheitscheck macht. Das ist aber nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig.

Etwa bei Jugendlichen oder bei Piloten.

Das Vorstellungsgespräch läuft gut. Der Arbeitgeber scheint nett, und man kann sich so präsentieren, wie man es geplant hatte. Doch dann sagt der künftige Chef „Na, dann gehen Sie noch zum Arzt und machen einen Gesundheitscheck, oder?“ Die meisten Arbeitnehmer sind in einer solchen Situationen verunsichert. Sie fragen sich: Was darf ein Arbeitgeber, und was darf er nicht?

„Es ist nicht bei jedem Job üblich, dass ein Gesundheitscheck verlangt werden kann und wird“, sagt Karl Geißler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Weg zum Arzt kann vom Bewerber nur gefordert werden, wenn die Gesundheit für den Job entscheidend ist. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin hin. Danach dürfen ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Tests nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden, so die Broschüre „Arbeitsrecht“ des Ministeriums.

„Ein klassischer Arbeitnehmer wird in der Regel eher selten nach seinem gesundheitlichen Zustand gefragt“, berichtet der Rechtsanwalt Jakob Lange aus Wiesbaden. Eine Besonderheit gilt bei Jugendlichen. Bei ihnen ist ein Gesundheitscheck Pflicht. „Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur dann beschäftigt werden, wenn er sich von einem Arzt untersuchen lassen hat und diese Untersuchung dem Arbeitgeber vorliegt.“ So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit des Jugendlichen nicht wegen des Jobs gefährdet wird.

Gesundheitschecks können außerdem in belastenden oder solchen Berufen Pflicht sein, in denen Ansteckungen ein großes Risiko sind. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte und Piloten. „Der Arbeitgeber darf nur dann Fragen zu dem Gesundheitszustand stellen, wenn er ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung der Fragen geltend machen kann“, erklärt Experte Lange.

Das ist bei Piloten der Fall. Für sie gibt es Vorschriften, nach denen genaue regelmäßige Untersuchungen Pflicht sind.“ Denn wer ein Flugzeug fliegt, sollte besser nicht in der Luft einen Herzinfarkt bekommen.

Auch im Gesundheitswesen und in der Industrie können bestimmte Fragen zulässig sein. „Ich rate Arbeitgebern dazu, immer nur tätigkeitsbezogen zu fragen“, sagt Fachanwalt Geißler. Zum Beispiel: Können Sie das Dach decken? Sind Sie schwindelfrei? Bei Medizinern ist es ausnahmsweise auch zulässig, nach einer HIV-Infektion zu fragen. Denn Ärzte können eventuell Dritte durch ihre Tätigkeit anstecken. Bei Lastkraftwagenfahrern darf nach einer Alkoholerkrankung gefragt werden. Denn ein alkoholkranker Fahrer sei eine Gefahr für den Straßenverkehr.

Doch selbst wenn ein Gesundheitscheck zulässig ist, gibt es Grenzen. Der Arzt oder Psychologe darf dem Arbeitgeber nur das mitteilen, was notwendig ist, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer geeignet ist, betont das Bundesarbeitsministerium.

Wer sich also um einen Bürojob bewirbt, darf nicht nach einer HIV-Infektion gefragt werden. Passiert das dennoch, haben Bewerber das Recht, die Frage falsch zu beantworten, erläutert Rechtsanwalt Lange.

Einfach sind solche Situationen dennoch nicht, wie die Fachleute aus ihrer Erfahrung berichten. Denn wer sagt, er möchte die Frage nicht beantworten, hat zwar kein rechtliches Problem, dafür aber ein tatsächliches, sagt Rechtsanwalt Geißler. Viele Arbeitgeber würden nämlich schlicht auf die Einstellung verzichten. Zwar gestehe die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer zu, auf unzulässige Fragen die Unwahrheit zu sagen. „Aber wer möchte ein Arbeitsverhältnis mit einer Lüge beginnen?“

„Manchmal stehen auch im Arbeitsvertrag Klauseln, die regelmäßige Gesundheitschecks vorsehen“, sagt Lange. Oft seien sie nicht wirksam, auch wenn man sie unterschrieben habe. „Was jedoch im Einzelfall rechtmäßig ist und was nicht, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären.“