Gutverdiener haben daher keinen Anspruch auf Extra-Geld.
Unbezahlte Überstunden gelten bei einem hohen Bruttogehalt als abgegolten. Niedrigverdienern müsse der Arbeitgeber Mehrarbeit dagegen in der Regel bezahlen, sagt Michael Henn, Vorstandsmitglied des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart. „Es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen der Höhe des Gehalts und der Rechtmäßigkeit von unbezahlten Überstunden.“
Grundsätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz die Obergrenze für die Überstunden. Das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Im Ausnahmefall dürfen es an einem Arbeitstag auch zehn Stunden sein, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt.
Einer neuen Studie zufolge leisten die Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt 12,3 Überstunden pro Monat, von denen allerdings nur etwas mehr als die Hälfte vergütet werden. Das berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).