Hartz-Reform beschlossen: Die Änderungen im Überblick
Berlin (dpa) - Mehr als acht Wochen haben Bund und Länder über die Hartz-Reform gestritten. Nach vielen Tag- und Nachtsitzungen sowie der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am Freitag (25. Februar) ist Folgendes herausgekommen:
Regelsatz: Die monatliche Unterstützung für 4,7 Millionen Langzeitarbeitslose samt Partnern steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro. Der Nachschlag von 15 Euro und der erhöhte Satz kommen Anfang April. Am 1. Januar 2012 gibt es noch mal mindestens 3 Euro mehr. Die Sätze für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien bleiben unverändert: Für unter Sechsjährige gibt es 215 Euro im Monat, für 6- bis 13-Jährige 251 Euro und für 14- bis 18-Jährige 287 Euro.
Bildungspaket: Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern erhalten Bildungshilfen. Dies sind deutlich mehr als von der Bundesregierung zunächst geplant. Sie haben Anspruch auf ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita. Allerdings müssen die Eltern einen Euro dazugeben. Für eintägige Klassenfahrten oder Wandertage gibt es pro Schuljahr 30 Euro Zuschuss. Zehn Euro im Monat stehen für Mitgliedschaften in Sportvereinen zur Verfügung. Bei Bedarf bekommen die Kinder auch Nachhilfeunterricht bezahlt. Wie bisher gibt es 100 Euro pro Schuljahr für Schulsachen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket können ab sofort in Anspruch genommen werden.
Kosten: Die Kommunen bekommen für das Bildungspaket vom Bund rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr - zuletzt wurden dazu noch jeweils 400 Millionen befristet bis Ende 2013 draufgepackt. Angestrebt wird, dass die Kommunen damit auch rund 3000 Schulsozialarbeiter bezahlen. Städte und Gemeinden werden zudem schrittweise vom Bund von den Sozialausgaben für arme Rentner ("Grundsicherung im Alter") entlastet. Das sind etwa vier Milliarden Euro von 2014 an - mit steigender Tendenz.
Mindestlöhne: Für weitere 1,2 Millionen Arbeitnehmer gibt es künftig einen verbindlichen Mindestlohn. Darunter sind 900 000 Leih- und Zeitarbeiter. Die Lohnuntergrenze soll sowohl für Verleihzeiten wie für Wartezeiten gelten. Im Westen beträgt der tariflich vereinbarte Mindestlohn für die Zeitarbeit vom 1. Mai an 7,79 Euro, im Osten 6,89 Euro. Einen verbindlichen Mindestlohn gibt es künftig auch für die Wach- und Sicherheitsdienste sowie für die Beschäftigten der Aus- und Weiterbildung. Kein Arbeitgeber in diesen Branchen darf seine Beschäftigten dann schlechter bezahlen. Dies soll auch für Firmen aus den neuen osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten gelten, die vom 1. Mai an auch in Deutschland tätig werden dürfen.