Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund
Kiel (dpa) - Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Hochzeit mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Sein Arbeitgeber hatte ihn nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte.
Die Hochzeit mit Chinesin ist kein Kündigungsgrund. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (Aktenzeichen: 3 Sa 95/11). Die Kündigung verstoße gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“, hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, dass die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.