„Ich hau dir vor die Fresse“ zum Chef rechtfertigt Kündigung
Düsseldorf (dpa) - Seinem Chef Schläge anzudrohen, ist gemeinhin keine gute Idee. Wer es so drastisch formuliert wie der Bauarbeiter in dem folgenden Fall, riskiert einen Raufwurf - auch nach langer Betriebszugehörigkeit.
Wer seinem Chef Prügel („Ich hau dir vor die Fresse“) androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf endete am Mittwoch (8. Mai) die entsprechende Drohung eines Straßenbauarbeiters mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung samt 3000 Euro Abfindung zu.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden.