Die Mitarbeiter in den Betrieben werden dann nicht automatisch zusammengerechnet. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor (Aktenzeichen: 2 AZR 392/08), auf das die Zeitschrift „Personalmagazin“ hinweist.
Dem Urteil zufolge gilt das Kündigungsschutzgesetz in einem solchen Fall nicht, wenn die einzelnen Kleinbetriebe eigenständig organisiert sind. Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern von den Kündigungsschutzregeln ausgenommen sind.