Keine GEZ-Gebühren für Arbeitsrechner in Wohnung
Leipzig (dpa/tmn) - Keine GEZ-Gebühren mehr für Freiberufler: Wer seinen Computer daheim gewerblich nutzt, ist von den Fernsehgebühren befreit. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
23.09.2011
, 15:04 Uhr
Freiberufler, die zu Hause einen PC gewerblich nutzen, müssen dafür keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11). Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen stellt nun im Netz einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Freiberufler ihr Geld zurückfordern können. Bislang haben Selbstständige jeden Monat 5,76 Euro GEZ-Gebühren bezahlt für gewerblich genutzte PCs in einer privaten Wohnung.