Kollegen und Chefs auch vor dem Supermarkt grüßen
Norderstedt (dpa/tmn) - Kollegen und Vorgesetzte zu grüßen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dies gilt auch bei zufälligen Begegnungen in der Freizeit, egal ob im Supermarkt oder vor dem Kino.
Den Chef und die Kollegen sollte man grüßen, auch wenn man ihnen außerhalb des Büros begegnet. „Auch dann ist es höflich zu grüßen beziehungsweise zurückzugrüßen“, sagt die Etikette-Expertin Bettina Geißler aus Norderstedt. Dabei gilt die Regel: Derjenige, der den anderen zuerst bemerkt, grüßt auch zuerst. Als Grüßen gilt sowohl „Guten Tag“ zu wünschen, als auch eine freundliche Geste zu machen.
„Die Etikette unterscheidet deutlich zwischen Grüßen und Begrüßen“, erklärt Geißler. Beim Begrüßen geht man auf den anderen zu, reicht ihm die Hand und spricht ihn an. „Wenn ich meinen Chef treffe, grüße ich ihn, aber ich begrüße ihn nicht. Das Begrüßen geht immer vom Ranghöheren aus.“ Wer den Chef vor dem Kino sieht, kann ihm also beispielsweise freundlich zunicken oder einen schönen Abend wünschen. Händeschütteln muss nicht sein - und der Chef hat jedenfalls die Aufgabe zu entscheiden, ob er das möchte oder lieber darauf verzichtet.
Wenn man bei dem zufälligen Treffen allerdings etwas über den Kollegen oder Vorgesetzten in Erfahrung bringt, das im Büro niemand weiß, sollte man die Begegnung am nächsten Tag am Arbeitsplatz lieber unerwähnt lassen, rät Lis Droste, Etikette-Trainerin aus Frankfurt.
Möglicherweise wolle der Kollege Arbeit und Privatleben strikt voneinander trennen, das sei zu respektieren. Empfinde der Mitarbeiter das Treffen nicht als unangenehm, werde er von sich aus das Gespräch darauf bringen - und von seinem Privatleben erzählen.