Krank im Urlaub: Arbeitnehmer müssen keine Urlaubstage opfern
Köln (dpa/tmn) - Was passiert eigentlich mit den kostbaren Urlaubstagen, wenn man auf Reisen plötzlich krank wird? Nur die wenigsten wissen: Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaubstage. Arbeitnehmer müssen jedoch ein paar Regeln beachten.
Werden Arbeitnehmer in den Ferien krank, brauchen sie dafür keine Urlaubstage herzugeben. Wer krank ist, darf den Urlaub später erneut nehmen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die freien Tage der Erholung dienen sollen. Sind Mitarbeiter krank, funktioniert das nicht.
Arbeitnehmer sind allerdings dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sagt Oberthür. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.
Wer zur Zeit der Erkrankung im Urlaub im Ausland ist, muss dem Arbeitgeber und der Kasse ebenfalls unverzüglich Bescheid geben - etwa per Telegramm. Die entstandenen Kosten müsse der Arbeitgeber übernehmen, sagt Oberthür. Nach der Rückkehr sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse schnell zu melden.