In dem verhandelten Fall hatte eine Klinik einer Gesundheits- und Krankenpflegerin fristlos gekündigt, die gleichzeitig auch Betriebsrätin war. Der Arbeitgeber warf der Frau vor, ihre Überwachungspflichten schwer verletzt zu haben. Während ihrer Schicht war eine Patientin verstorben. Der Betriebsrat hatte seine Zustimmung zur Kündigung verweigert.
Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 12 BV 64/15) eingelegt. Die Parteien einigten sich dann in einem Vergleich.