Lebensarbeitszeitkonto ist vor Insolvenz geschützt

Hamburg (dpa/tmn) - Guthaben auf Lebensarbeitszeitkonten verfallen bei einer Pleite des Arbeitgebers nicht. Die Unternehmen seien gesetzlich dazu verpflichtet, die Konten ihrer Mitarbeiter gegen eine Insolvenz abzusichern, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Das sei zum Beispiel durch einen Treuhänder oder eine Verpfändung der Guthaben möglich, erklärt die Verbraucherzentrale in einem neuen Ratgeber. Auf solchen Zeitwertkonten sparen Arbeitnehmer Überstunden oder Urlaubstage an, um vorzeitig in Rente gehen zu können. Auch Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Tantiemen lassen sich für eine spätere bezahlte Freistellung auf dem Konto sammeln. Es unterscheidet sich damit grundsätzlich vom Arbeitszeitkonto, das nur zum kurzfristigen Ausgleich von Überstunden genutzt wird.

Service:

Der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ ist bestellbar bei der Verbraucherzentrale Hamburg für 9,90 Euro plus Versand, Telefon: 040/24832104 oder im Internet unter http://dpaq.de/3THpF