Lohnkluft zwischen Frauen und Männern unverändert groß
Wiesbaden (dpa) - Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt nach wie vor gut ein Fünftel weniger als Männer. Für 2014 errechnete das Statistische Bundesamt wie in den Vorjahren eine Lohnlücke von 22 Prozent auf Basis der Bruttostundenlöhne.
Mit 15,83 Euro pro Stunde lag der Bruttoverdienst von Frauen nach Angaben der Wiesbadener Behörde um fast fünf Euro unter dem von Männern (20,20 Euro). Die Zahlen sind Wasser auf die Mühlen derer, die sich wie Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) für Lohngerechtigkeit engagieren. Doch es gibt auch Kritik an der Berechnungsmethode.
Nach Erkenntnissen des Bundesamtes liegt der Verdienstabstand zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern („Gender Pay Gap“) in Deutschland seit mehr als 15 Jahren auf einem auch im internationalen Vergleich konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. In Westdeutschland war der Verdienstabstand im vergangenen Jahr mit 23 Prozent einmal mehr deutlich größer als im Osten (9 Prozent).
Während die Lohnkluft im Westen binnen Jahresfrist unverändert blieb, wurde sie im Osten von 2013 auf 2014 um einen Prozentpunkt größer. Seit 2009 waren es sogar drei Prozentpunkte. Das Bundesamt erklärte diese Entwicklung damit, dass die Verdienste in der männerdominierte Industrie in Ostdeutschland von 2009 bis 2013 um 11,8 Prozent zulegten, während es im Gesundheits- und Sozialwesen, wo viele Frauen arbeiten, nur um 6,7 Prozent nach oben ging.
Als Hauptgründe für die insgesamt unterschiedliche Entlohnung führen die Statistiker an, dass Frauen eher in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, häufiger Teilzeitjobs annehmen und im Schnitt auf niedrigeren Führungsstufen arbeiten. Allerdings verdienen Frauen auch bei ähnlicher Qualifikation und ähnlicher Tätigkeit durchschnittlich sieben Prozent pro Stunde weniger als ihre männlichen Kollegen.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall wendet ein, die vom Bundesamt vorgelegte unbereinigte Berechnung sei „kein Indikator für mögliche Diskriminierung, denn er vergleicht eben gerade nicht vergleichbare Tätigkeiten miteinander“. Von den 22 Prozent Verdienstunterschied entfielen 15 Punkte auf das Berufswahlverhalten und 5 Punkte auf familienbedingte Auszeiten, argumentiert der Verband.
Bundesfrauenministerin Schwesig strebt an, die Gehälter innerhalb eines Unternehmens transparenter zu machen. Schwesig will das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern“ noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Jeder Mitarbeiter soll das Recht bekommen, das Durchschnittsgehalt der Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit zu erfragen. Denn - so die Annahme der Ministerin - erst wenn Frauen wissen, wie stark sie benachteiligt werden, können sie versuchen, das zu ändern.
Der „Equal Pay Day“ markiert jenen Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt männlicher Beschäftigter zu kommen. In diesem Jahr ist es der 20. März.