Auskunftsanspruch Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll kleiner werden

Berlin (dpa) - Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern soll.

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Kern der Neuregelung, die nun beschlossen wurde, ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.