Messenger-Namen auf Visitenkarten angeben
Köln (dpa/tmn) - Messenger-Dienste wie Skype, Apple iChat oder Windows Live nutzen immer mehr Menschen auch beruflich. Beschäftigte dürfen daher ruhig auf ihrer Visitenkarte neben Telefon- und Faxnummer auch ihren Messenger-Spitznamen angeben.
Gerade die jüngere Generation nutze diese Dienste fast häufiger als ein Faxgerät, sagt Peter Korthals, Kommunikationsdesigner aus Köln. Deshalb sei es nicht sinnvoll, wenn auf einer Visitenkarte zwar standardmäßig eine Faxnummer angegeben wird, die Messenger-Kontaktdaten jedoch fehlen.
Allerdings müsse gerade bei solchen Spitznamen in Messenger-Diensten darauf geachtet werden, dass sie zum Erscheinungsbild der Firma passen. Abgekürzte Vornamen sind etwa unpassend. „Das dürfen keine privaten Accounts sein“, erklärt Korthals die Grundregel. Vielmehr müssen für den geschäftlichen Verkehr möglicherweise zusätzliche Konten eingerichtet werden. Dort könne der Messenger-Name dann etwa schlicht aus dem Vor- und Nachnamen bestehen.
Für keine gute Idee hält Korthals es, wenn Berufstätige auf ihrer Visitenkarte einen Facebook-Kontakt angeben. „Das ist zu privat“, erklärt Korthals. Etwas anders gelte nur, wenn das Facebook-Konto ausschließlich geschäftlich genutzt werde. Dann könne es auf der Visitenkarte angegeben werden.