Mitarbeiter können für überlange Pausen Geld verlangen
Köln (dpa/tmn) - Manchmal müssen Arbeitnehmer zwangsweise längere Pausen machen als vorgeschrieben. Klingt eigentlich gut, doch nicht jeder ist damit einverstanden. Immerhin kann man sich überlange Auszeiten bezahlen lassen.
Wer längere Auszeiten als gesetzlich vorgesehen machen muss, hat für diese Zeit Anspruch auf Bezahlung. Unter Umständen müssen Mitarbeiter es allerdings hinnehmen, wenn sie die Länge der Pause erst mit deren Beginn erfahren. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 261/12).
In dem verhandelten Fall hatte ein Flughafenmitarbeiter geklagt. Der Arbeitgeber legte Pausen immer kurzfristig fest, um flexibel auf das Passagieraufkommen reagieren zu können. Manchmal dauerten die Auszeiten länger als gesetzlich vorgeschrieben. So sieht das Arbeitszeitgesetz zum Beispiel bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pausendauer von 30 Minuten vor. Der Mitarbeiter war der Auffassung, bei den als „breaks“ beschriebenen Auszeiten handele es sich grundsätzlich nicht um Ruhezeiten - und verlangte dafür Bezahlung.
Vor Gericht hatte er nur teilweise Erfolg. Die „breaks“ seien Arbeitsunterbrechungen - unabhängig davon, wie sie nun bezeichnet werden. Dafür sei auch nicht erforderlich, dass die Pausen zu Beginn des Arbeitstags festgelegt werden. Allerdings könne er Bezahlung für die Zeit verlangen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Länge hinausgeht.