Ansprüche aus Betriebsrente bleiben beim Jobwechsel erhalten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmer haben mit der Betriebsrente eine weitere Absicherung für das Alter. Diese bleibt auch erhalten, wenn der Angestellte seinen Beruf wechselt. Allerdings gilt das nur für den bislang eingezahlten Beitrag.
Ansprüche aus einer Betriebsrente bleiben auch bei einem Jobwechsel erhalten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Denn Beiträge des Arbeitnehmers zur Betriebsrente, die aus dem eigenen Gehalt finanziert werden, also über eine sogenannte Entgeltumwandlung, können nicht verfallen. Das ist seit 2001 gesetzlich geregelt.
Hat der Sparer schon mindestens fünf Jahre in die betriebliche Vorsorge eingezahlt und das 30. Lebensjahr vollendet, bleiben auch Zahlungen des Arbeitgebers erhalten. Bei Versorgungszusagen, die ab 2009 erteilt wurden, gilt das schon mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Bei einem Jobwechsel ist allerdings offen, ob die bisherigen Konditionen des Versorgungsvertrags auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Arbeitnehmer sollten sich beim Jobwechsel darum bemühen, ihre betriebliche Versorgung beim gleichen Anbieter fortsetzen zu können. Auf diese Weise behalten sie einen leichteren Überblick über ihre zukünftige Versorgung.