Noch ohne Lehrstelle - Welche Möglichkeiten nun bleiben

Hamburg (dpa/tmn) - Viele haben im August mit der Ausbildung begonnen. Doch nicht bei allen hat es mit dem gewünschten Ausbildungsplatz geklappt. Wer jetzt noch ohne eine Lehrstelle dasteht, muss nicht bis zum Ausbildungsstart im nächsten Jahr warten.

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Auch jetzt gibt es noch Möglichkeiten:

Ausbildungsstart zum 1. Februar: In manchen Berufen ist es möglich, eine Ausbildung zum 1. Februar zu beginnen. Darauf weist Fin Mohaupt von der Handelskammer Hamburg hin. Das liegt daran, dass die Kammern häufig zwei Prüfungstermine pro Jahr anbieten und manche Ausbildungen nur zweieinhalb Jahre dauern. Wer im September leer ausgegangen ist, kann zu diesem Termin erneut sein Glück versuchen.

Wer im Traumberuf nichts bekommen hat, dem bleibt außerdem Zeit, sich noch einmal in Ruhe umzusehen, ob es noch andere, interessante Ausbildungen gibt. Ist das der Fall, kann es Sinn machen, bis zum 1. Februar in dem Job in einem Betrieb ein Praktikum zu machen. Ob es vor Ort die Möglichkeit gibt, zum 1. Februar in die Lehre zu starten, erfragen Jugendliche am besten bei den Kammern oder bei der Bundesarbeitsagentur vor Ort.

Einstiegsqualifizierung (EQ): Wer sehr schlechte Noten in den Hauptfächern oder viele Fehlstunden hat, bekommt häufig keinen Ausbildungsplatz. Dann kann eine EQ sinnvoll sein. „Jugendliche können im Rahmen einer EQ im Betrieb zeigen, was sie draufhaben und so manche schlechte Note wieder wettmachen“, erklärt Mohaupt. Die EQ ist eine Art Praktikum im Betrieb, das mindestens sechs und maximal zwölf Monate dauert. Schulabgänger erhalten während der Zeit eine Praktikumsvergütung. Im besten Fall werden sie hinterher in eine reguläre Ausbildung übernommen.

Haben Jugendliche die EQ durchgehalten, sind die Übernahmechancen gar nicht schlecht. In Hamburg liegen sie bei über 80 Prozent, sagt Mohaupt. Bei guten Leistungen können Jugendliche sich die EQ bei einer Übernahme auf die Ausbildung in manchen Fällen anrechnen lassen.

Bundesfreiwilligendienst: Wer noch nicht so richtig weiß, in welche Richtung es gehen soll, kann über einen Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) nachdenken. Die Einsatzzeit ist für Bufdis in der Regel ein Jahr, sie kann aber auf sechs Monate verkürzt werden. Schulabgänger arbeiten etwa bei der Feuerwehr, in Kitas oder bei Rettungsdiensten. Für die Zeit bekommen sie ein Taschengeld. „Bei Arbeitgebern wird das häufig sehr gerne gesehen, wenn Jugendliche so etwas gemacht haben“, sagt Paul Ebsen, Sprecher bei der Bundesarbeitsagentur.

Der Einstieg ist beim Bundesfreiwilligendienst das ganze Jahr über möglich, sagt Ulrich Streicher vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Wer kurzfristig sucht, sollte sich nicht an das Bundesamt wenden, sondern direkt an die Institutionen. Ob es in der Umgebung freie Stellen gibt, lässt sich im Netz unter bundesfreiwilligendienst.de herausfinden.

Auch ein Freiwilligen Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) können interessant sein. FSJ und FÖJ beginnen jedoch häufig wie die Ausbildungen zum August oder September. Quereinstiege sind allerdings auch hier möglich, sagt Diana Pakatchi von der Organisation Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Außerbetriebliche Ausbildung: Finden Jugendliche regulär keine Lehrstelle, gibt es die Möglichkeit, eine außerbetriebliche Ausbildung zu machen. Jugendliche lernen nicht in einer normalen Firma etwa Industriekaufmann, sondern bei einem Bildungsträger. Am Ende legen Auszubildende aber die gleiche Abschlussprüfung bei den Kammern ab wie alle anderen. Die Ausbildung wird von der Arbeitsagentur bezahlt. Wer sich dafür interessiert, muss von der Arbeitsagentur dafür vorgeschlagen werden. Jugendliche reden dafür am besten mit ihrem Berufsberater.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Sie kommt infrage, wenn Jugendliche noch nicht ausbildungsreif sind. Bis zu einem Jahr besuchen sie dann Kurse, um alle Fähigkeiten zu erwerben, die für eine Lehre notwendig sind. „Das ist aber nur etwas für Jugendliche, die sich vorstellen können, wieder die Schulbank zu drücken“, sagt Mohaupt von der Handelskammer. Die Maßnahmen müssen von der Arbeitsagentur bewilligt werden, auch hier sollten Jugendliche möglichst rasch Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen.

Service:

Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst interessiert, kann sich unter der Hotline 0221/36730 informieren.