So sieht das Meister-BAföG künftig aus
Berlin (dpa) - Karriere geht auch ohne Studium - doch dem, der schon im Beruf ist, fällt es oft schwer, für den Aufstieg noch einmal die Schulbank zu drücken und einen Verdienstausfall hinzunehmen. Hier kann das Meister-BAföG helfen.
Nun soll es verbessert werden. Ein Überblick:
Wer wird mit dem Meister-BAföG gefördert?
Fachkräfte und Handwerker können die Unterstützung für Meisterkurse oder vergleichbare Abschlüsse erhalten. Gefördert werden etwa angehende Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Betriebsinformatiker. Unter den Geförderten sind auch viele zukünftige Erzieher.
Was hat das Instrument in den vergangenen Jahren gebracht?
Das Meister-BAföG gibt es seit 1996 - 1,7 Millionen berufliche Aufstiege wurden seither gefördert. Allein 2014 erhielten rund 171 000 Menschen die Förderung, die teils als Zuschuss, teils als Darlehen gewährt wird.
Wie ist es um die Meisterausbildung in Deutschland bestellt?
Im vergangenen Jahr gab es 22 400 bestandene Meisterprüfungen im Handwerk. Die Zahlen sind seit Jahren ziemlich stabil. Als eine Ursache dafür sieht man beim Zentralverband des Deutschen Handwerks auch das Meister-Bafög an - denn die Zahlen der Auszubildenden und Gesellen gehen zurück.
Welche Verbesserungen beim Meister-BAföG sind schon beschlossen?
Bereits mit einer 2014 beschlossenen BAföG-Novelle wurde festgelegt: Die Förderung zum Lebensunterhalt steigt für Alleinstehende ohne Kind zum 1. August 2016 von 697 auf 760 Euro. Einkommensfreibeträge für die Teilnehmer steigen von 255 auf 290 Euro.
Mit was können die Fortbildungswilligen nun rechnen?
Insgesamt soll der Höchstbeitrag für Alleinstehende auf 768 Euro steigen. Der maximale Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10 226 Euro auf 15 000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden erhöht. Auch Bachelorabsolventen können künftig gefördert werden, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.
Was ändert sich bei Vermögensfreibeträgen?
Bisher werden Vermögen der Teilnehmer auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit sie 35 800 Euro übersteigen. Der Freibetrag steigt auf 45 000 Euro.
Wie ändert sich der Erfolgsbonus?
Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung, werden bisher 25 Prozent des Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Künftig sollen es 30 Prozent sein.
Wie teuer ist die Reform?
Die Verbesserungen sollen zwischen dem für August 2016 geplanten Inkrafttreten der Reform bis 2019 mit mehr als 100 Millionen Euro zu Buche schlagen.
Gibt es kritische Stimmen?
Ja. Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks etwa ist der 30-Prozent-Erfolgsbonus nur ein kleiner Schritt. „Hier hätten wir uns als positiven Anreiz für den Führungsnachwuchs im Handwerk ein deutlicheres Zeichen gewünscht“, sagt Generalsekretär Holger Schwannecke. Im Gespräch waren 40 bis 50 Prozent. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil will Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Die Grünen-Ausbildungsexpertin Beate Walter-Rosenheimer sagt, Wankas Entwurf „kommt zu spät und greift zu kurz“.