Spanisch oder Yoga: Was sich im Bildungsurlaub lernen lässt
Berlin (dpa/tmn) - Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Berufstätige haben in den meisten Bundesländern das Recht auf eine Extraportion Urlaub, um sich weiterzubilden, bei vollem Lohn. Die Palette beim Bildungsurlaub ist breit: Rhetorik, Business-Englisch und Yoga gehören zu den anerkannten Angeboten.
Viele scheinen aber gar nichts von ihrem Recht zu wissen. Und andere trauen sich nicht, es in Anspruch zu nehmen - aus Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber. Denn der reagiert womöglich komisch, wenn jemand freigestellt werden will für eine Sprachreise. Dabei ist im Prinzip klar: Weiterbildung ist wichtig, um im Beruf am Ball zu bleiben. Arbeitnehmer müssen dafür aber nicht unbedingt ihren normalen Urlaub opfern. Was sie zum Bildungsurlaub wissen müssen:
Wer hat Anspruch darauf?
Das hängt vom Bundesland ab, in dem man arbeitet. Nach Angaben vom Bundesbildungsministerium (BMBF) gibt es Regelungen zum Bildungsurlaub aktuell in 14 von 16 Ländern. Seit 1. Juli gehört Baden-Württemberg dazu, Thüringen hat ein Gesetz beschlossen, dass zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Nur Bayern und Sachsen sind außen vor. Bedingung ist oft eine Mindestgröße des Betriebs und eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Wie viele freie Tage stehen einem zu?
In der Regel sind es laut BMBF fünf Tage pro Jahr. In manchen Ländern wie Berlin lassen sich auch alle zwei Jahre zehn Tage am Stück nehmen.
Welche Arten von Kursen gibt es?
Bildungsurlaub dient nicht nur der beruflichen Bildung. Arbeitnehmer können die Zeit auch nutzen, um Spanisch zu lernen oder sich mit politischen Themen wie der EU zu befassen, erklärt Christina Engel. Sie ist von der Stiftung Warentest und hat einen Leitfaden zu Weiterbildungen geschrieben. Entscheidend ist aber immer die Anerkennung eines Kurses als Bildungsurlaub. Die Bedingungen dafür regelt jedes Land selbst, erläutert Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Welche Fristen gibt es für den Antrag?
Beschäftigte müssen den Bildungsurlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen. In den meisten Ländern gilt dem DGB zufolge eine Frist von sechs Wochen vor Beginn, in einigen sind es auch vier oder acht Wochen.
Kann der Chef Nein sagen?
Ja. Beispielsweise aus dringenden betrieblichen Gründen, erklärt Gisbert Seidemann, Arbeitsrechtler aus Berlin. Hier gilt dasselbe wie beim normalen Urlaub: Haben im gewünschten Zeitraum schon zu viele Kollegen frei, darf der Chef den Bildungsurlaub ablehnen. In dem Fall muss der Chef den Bildungsurlaub aber zu einem anderen Zeitpunkt gewähren, erklärt DGB-Juristin Böning. Arbeitnehmer können dann verlangen, dass der Anspruch ins nächste Jahr übertragen wird.
Kann der Chef den gewünschten Kurs ablehnen?
Unter Umständen schon. So könne der Chef infrage stellen, ob etwa ein Sprachkurs für eine Krankenschwester als Bildungsurlaub anzusehen ist, sagt Seidemann, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. Es sei für den Arbeitgeber aber sehr schwer, damit durchzukommen, wenn der Kurs im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitnehmer. Er kann vom Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Lohns verlangen. Berufstätige sollten daher ausloten, ob etwa eine Bildungsprämie oder Förderprogramme der Bundesländer für sie infrage kommen.