Oberverwaltungsgericht: Kein Streikrecht für Beamte
Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat das Streikverbot für Beamte bestätigt. Eine Realschullehrerin aus Sankt Augustin im Rhein-Sieg-Kreis muss daher eine Disziplinarstrafe von 1500 Euro zahlen.
Die Bezirksregierung Köln hatte die Geldbuße verhängt, weil die beamtete Lehrerin Anfang 2009 ohne Genehmigung an drei Warnstreiks der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte (Aktenzeichen.: 3d A 317/11.O). In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Disziplinarverfügung aufgehoben und der Beamtin unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ein Streikrecht eingeräumt. Das Land Nordrhein-Westfalen ging dagegen in Berufung - mit Erfolg.
Nach Ansicht des Disziplinarsenats des Oberverwaltungsgerichts vom Mittwoch (7. März) lässt sich aus der Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, die die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert, kein Streikrecht für Beamte in Deutschland ableiten. Selbst wenn: In jedem Fall sei das in Deutschland geltende Streikverbot für Beamte höher zu bewerten, denn es sei im Grundgesetz verankert. Die Europäische Menschenrechtskonvention dagegen habe keine größere Bedeutung als ein einfaches Bundesgesetz.