OLG: Altersgrenze für Notare ist rechtmäßig
Frankfurt/Main (dpa) - Die gesetzliche Regelung, nach der Notare mit 70 Jahren ausscheiden müssen, ist rechtmäßig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Regelung weder gegen die Verfassung noch gegen europäisches Recht. Denn sie sei keine Altersdiskriminierung, sondern diene dem Ziel, eine geordnete Altersstruktur für den Notarberuf zu wahren (Aktenzeichen: 2 Not 8/10).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Notars ab. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass er mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren sein Amt aufgeben musste. Er fühle sich noch zu 100 Prozent belastbar. Daher sei die Regelung diskriminierend.
Das OLG teilte diese Auffassung nicht. Die Richter betonten, es komme nicht auf die „individuelle Gebrechlichkeit“ des Notars an. Maßgeblich sei vielmehr, dass mit der Altersgrenze auch die nachrückenden Generationen an der Verteilung der Ämter beteiligt seien und so eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet sei. Außerdem seien Notare im Verhältnis zu anderen Gruppen des öffentlichen Dienstes, deren Angehörige spätestens mit 65 Jahren ausscheiden müssten, noch privilegiert.