Po-Grabschern droht fristlose Kündigung

Rostock (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie Kollegen sexuell belästigen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeiter vor solchen Übergriffen zu schützen.

Bleibt der Arbeitgeber trotz erwiesener sexueller Belästigung untätig, verletze er seine Fürsorgepflicht. Unter Umständen mache er sich sogar schadensersatzpflichtig. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 324/11).

In dem Fall hatte ein Tiefkühlpizzahersteller einem Vorarbeiter gekündigt. Er hatte eine Mitarbeiterin in mindestens zwei Fällen unsittlich berührt, das eine Mal davon am Po. Daraufhin kündigte ihm die Unternehmensleitung fristlos. Zu Recht, urteilten die Richter. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, mit dem Mann länger zusammenzuarbeiten. Außerdem legten die Art und das Ausmaß der sexuellen Belästigung den Schluss nahe, dass in Zukunft mit ähnlichen Fehltritten des Vorarbeiters zu rechnen sei.