Probezeit: Kündigung wegen HIV rechtens

Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter in der Probezeit wegen einer HIV-Infektion kündigen. Eine solche Kündigung stellt laut einem Gerichtsurteil auch keine Diskriminierung wegen einer Behinderung dar.

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion? Zu diesem Schritt hat der Arbeitgeber das Recht. Gleichzeitig bedeutet die Kündigung auch keine Diskriminierung wegen einer Behinderung, entschied das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen: 17 Ca 1102/11). Auf das Urteil weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

In dem Fall hatte ein Pharmaunternehmen seinem HIV-infizierten chemisch-technischen Assistenten in der Probezeit wegen der Infektion gekündigt. Der Mann klagte daraufhin. Er argumentierte, die Infektion mit dem HI-Virus berechtige seinen Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Zudem habe der Arbeitgeber ihn durch die Kündigung wegen einer Behinderung diskriminiert und sei daher nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Der ehemalige Mitarbeiter hatte keinen Erfolg vor Gericht. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kündigung nicht auf ihre sachlichen Gründe hin überprüft werden könne, weil der Arbeitnehmer noch in der Probezeit gewesen sei und das Kündigungsschutzgesetz daher keine Anwendung finde.

Die Kündigung sei auch nicht willkürlich ausgesprochen worden. Die vom Arbeitgeber angeführten Gründe seien vielmehr nachvollziehbar. Eine Entschädigung müsse der Arbeitgeber auch nicht zahlen, denn er habe den Mann nicht wegen einer Behinderung diskriminiert. Die bloße HIV-Infektion führe nicht zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und stelle daher keine Behinderung im Rechtssinne dar.