Das entschied der Zehnte Senat nach Angaben einer Gerichtssprecherin in Erfurt (10 AZR 698/13). Das Urteil hat jedoch keine grundsätzliche Bedeutung. Es gilt nur für die Sprengmeister in Niedersachsen, da die Richter sich lediglich mit deren Tarifvertrag befassten.
Offen bleibt zudem, ob der Sprengmeister, der das Land Niedersachsen auf die Zahlung einer Sonderprämie in Höhe von mehr als 59 000 Euro verklagte, das Geld auch bekommt. Die Bundesrichter verwiesen seinen Fall wegen noch offener Fragen an das Landgericht Hannover zurück.