Wer nach einer längeren Krankheit wieder in den Job einsteigt, hat häufig viele Fragen und Bedenken. Dazu kann etwa gehören, dass Beschäftigte nicht wissen, ob sie ihre Aufgaben in dem Umfang wie bisher wahrnehmen können. Bei vielen Fragen kann der Betriebsarzt weiterhelfen. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in seiner neuen Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job“ hin. Der Arzt kennt sich sowohl mit den Arbeitsabläufen im Betrieb als auch mit den medizinischen Befunden aus.
Können Beschäftigte ihre Aufgaben nicht wie bisher wahrnehmen, hat er möglicherweise Ideen, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden kann. Ist das nicht möglich, berät er bei der Frage, welche alternativen Einsatzorte es für den Betroffenen gibt. Dabei unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht. Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass etwas von dem mit ihm Besprochenen an die Ohren des Chefs dringt.