Sachverständiger auch für Mittagspause bezahlt

Frankfurt/Main (dpa) - „Zeit ist Geld - auch in der Mittagspause“, dachte sich ein gerichtlicher Sachverständiger und wollte auch für diese „Auszeit“ bezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt billigte ihm diesen Anspruch nun zu.

Sie folgten nicht der Auffassung, dass die Mittagspause nicht der Arbeit, sondern „der Erfüllung allgemeiner menschlicher Bedürfnisse wie Ernährung und Erholung“ diene, betonten die Frankfurter Richter. Vielmehr gebe es beruflich engagierte Menschen, die keine Mittagspause einlegten. Eine andere Sicht haben laut Gericht beispielsweise das OLG Koblenz und das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 5-2 StE 7/11 - 2 - 4/11).

Im konkreten Fall hatte ein Strafgericht beschlossen, eine Stunde Mittagspause einzulegen. Der Sachverständige stellte dem Gericht die Stunde in Rechnung, weil er nie Mittagspausen einlege. Daher sei auch diese Zeit für ihn Arbeitszeit. Das OLG gab ihm Recht. Wenn ein Gutachter glaubhaft belege, dass er gewöhnlich keine Mittagspause mache, dürfe die Mittagspause der Richter nicht auf seine Kosten gehen.