Von Bafög bis Zulassung So setzen Studenten ihre Rechte durch

Berlin/Münster (dpa/tmn) - Die Zahl der Studierenden wächst jedes Jahr. Inzwischen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts gut 2,8 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Doch wo es so viele Studierende gibt, gibt es auch jede Menge Probleme.

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Die erste Frage ist dann oft die nach dem Ansprechpartner. Viele Studierende wissen gar nicht, dass es neben der Beratung durch die Hochschule auch noch die Beratung durch die Studenten selbst gibt. Der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz Asta, hilft Studierenden dabei, ihre Rechte gegenüber der Universität und anderen Stellen durchzusetzen. „Unser Vorteil ist: Wir sind bedingungslos auf der Seite der Studierenden“, sagt Ulrike Jothe, Hochschulpolitische Referentin beim Asta der Technischen Universität (TU) Berlin.

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Das fängt schon bei der Studienplatzklage an. „Nicht alle können sich eigene Anwälte leisten. Wir haben bei der Hochschulberatung Anwälte, die kostenlos für sie da sind. Aber in den meisten Fällen können wir von Student zu Student sehr gut helfen“, sagt Jothe.

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Ein Beispiel: Wird man bei einer Uni abgelehnt, geschieht dies, weil sie angibt, keine ausreichende Kapazität an Studienplätzen zu haben. Also stellt der abgelehnte Bewerber einen Antrag an die Uni auf einen außerkapazitären Studienplatz. Erst wenn dieser Antrag abgelehnt wird, kann man gegen den Bescheid verwaltungsgerichtlich vorgehen.

„Den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung kann jeder selbst stellen, da hilft der Asta mit den Formularen. Für die richtige Klage hilft nur der Weg zum Anwalt“, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Experte im Hochschulrecht. Prinzipiell könne in jedem Studienfach ein Platz eingeklagt werden.

Häufig enden solche Verfahren gegen die Uni mit einem Vergleich vor Gericht. Oft sieht das so aus, dass die Uni den Studenten aufnimmt, der dafür die Kosten des Verfahrens trägt. Der erstrittene Studienplatz kann also teuer werden, und zwar richtig teuer: In Medizin zum Beispiel könnten die Verfahren gut 15 000 Euro kosten.

Auch bei anderen Problemen kann der Gang zum Anwalt nötig sein. Ansonsten empfiehlt auch Achelpöhler aber, zunächst die Asta-Beratung in Anspruch zu nehmen. „Wer einen Bescheid bekommen hat oder eine schlechte Note, gegen die er vorgehen will, sollte so schnell wie möglich zu unserer Beratung kommen“, sagt Ulrike Jothe. Das größte Problem sei, dass viele zu spät kommen. Dann sind Fristen verstrichen, und es ist nichts mehr zu machen.

Geht es ums Thema Studienfinanzierung, kann die studentische Bafög- und Studienfinanzierungsberatung an den Unis weiterhelfen - ebenfalls von Student zu Student. Miriam Ritter ist Bafög-Beraterin im ReferentInnenRat (RefRat) der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Dort beantwortet sie alle Fragen zum Elternunterhalt, zum Wohngeld, zu Studienkrediten, zu einmaligen Übergangsdarlehen oder zu Studienstipendien.

Rechtsanwalt Achelpöhler hält diese Rechts- und Sozialberatungen für eine gute erste Anlaufstelle: „Das ist kostenfrei, und die Anwälte dort verstehen etwas vom Bafög-Recht. Ein eigener Anwalt kommt immer ins Spiel, wenn es besonders dringlich oder kompliziert ist.“