Sturz nach Firmenlauf: Gesetzlich unfallversichert
Detmold (dpa/tmn) - Stürzen Mitarbeiter auf dem Heimweg nach einem Firmenlauf, sind sie in der Regel gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold.
Das gilt auch, wenn nicht alle Beschäftigten am Firmenlauf teilnehmen.
In dem verhandelten Fall lehnte die Unfallversicherung es ab, einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Es ging um eine Frau, die auf dem Rückweg von einem Firmenlauf an der Bushaltestelle gestürzt war. Dabei hatte sie sich an den Knien, Armen und an der Lippe verletzt. Die Unfallversicherung argumentierte, es habe sich nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt, die versichert ist. Denn es sei keine Mindestbeteiligungsquote von 20 Prozent der Belegschaft erreicht worden. Außerdem hätte der Lauf nicht allen Mitarbeitern offen gestanden, da nicht jeder einen sechs Kilometer langen Lauf schafft.
Das Sozialgericht folgte dieser Ansicht nicht und sah einen Arbeitsunfall. Denn die Unternehmensführung habe zur Teilnahme am Lauf aufgefordert und die Kosten für die Veranstaltung getragen. Eine Mindestbeteiligungsquote von 20 Prozent gebe es außerdem nicht.