Tarifvertrag kann Befristungen für mehrere Jahre erlauben

Düsseldorf (dpa/tmn) - In der Regel darf ein Arbeitsvertrag nur auf die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Danach haben Angestellte Anspruch auf eine Festanstellung. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch Befristungen für einen längeren Zeitraum zulassen.

Normalerweise ist es so: Laut Gesetz darf ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ohne Sachgrund höchstens für eine Dauer von zwei Jahren befristen. Dann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag - oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen. Diese Regel gilt aber nicht, wenn ein Haustarifvertrag Befristungen ohne Sachgrund für einen längeren Zeitraum zulässt. Dann können sogar neun befristete Arbeitsverträge in sieben Jahren zulässig sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 10 Sa 1747/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. Die Firma verlieh ihn innerhalb des Konzerns - zuletzt arbeitete der Mann als Kranfahrer. Seit 2005 war das Arbeitsverhältnis des Mannes insgesamt neunmal ohne Sachgrund befristet worden. Nun klagte er auf eine Festanstellung. Seiner Ansicht nach war das vereinbarte Leiharbeitsverhältnis rechtsmissbräuchlich.

Ohne Erfolg. Laut dem mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrag waren die Befristungen des Manns zulässig. Der Tarifvertrag an sich sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Zwar könnten die Tarifparteien sachgrundlose Befristungen nicht schrankenlos zulassen. Die zulässigen Grenzen seien hier aber nicht überschritten worden.