12 Prozent der Berufstätigen treffen durch ihren Beruf auf behinderte Patienten oder Kunden. In der Schule oder während der Ausbildung haben nur 10 Prozent Kontakt zu behinderten Mitschülern, Auszubildenden oder Studenten.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Menschen zu besetzen. Wird dies nicht erfüllt, müssen die Firmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. An der Umfrage im Auftrag der Zeitschrift „Apotheken Umschau“ nahmen 1956 Personen ab 14 Jahren teil.