Ungültiger Vertrag: Arbeitnehmer bleibt Leiharbeiter
Stuttgart (dpa/tmn) - Sind Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, sind sie bei der ausleihenden Firma als Leiharbeiter beschäftigt. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Vertrag zwischen dem entleihenden und dem ausleihenden Unternehmen ungültig ist.
Der Arbeitnehmer ist dann nicht direkt bei der ausleihenden Firma beschäftigt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Sie bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 3 Sa 33/14).
In dem verhandelten Fall war ein Techniker bei einer Firma beschäftigt, die die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat. Sie entsandte ihn zur Daimler AG. Zunächst lag der Entsendung ein zwischen der Firma und der Daimler AG abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu Grunde. Im März 2013 schlossen die beiden Parteien einen Werkvertrag. Der Leiharbeiter vertrat die Meinung, dass dieser ungültig sei, da er die gleiche Tätigkeit ausübt wie zuvor im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Dadurch sei jetzt ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der Daimler AG entstanden.
Das sah das Gericht anders. Entscheidend sei, dass das Unternehmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Deshalb komme es auf das Rechtsverhältnis zwischen diesem und dem ausleihenden Unternehmen nicht an. Ein Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und Daimler sei nicht zustande gekommen.