Unternehmer sollten Vertretung bevollmächtigen
Berlin (dpa/tmn) - Krankheiten und Unfalle kommen meist unverhofft wie unerwartet. Trifft es einen Unternehmer ist die Vertretung oft nicht geregelt und Entscheidungen müssen aufgeschoben werden. Abhilfe kann eine Generalvollmacht beim Notar leisten.
Fällt ein Unternehmer wegen eines schweren Unfalls unerwartet aus, ist seine Vertretung oft nicht geregelt. Wichtige Entscheidungen müssen dann unter Umständen aufgeschoben werden. Um dies zu verhindern, sollten Unternehmer vorsorglich einer Vertrauensperson beim Notar eine Generalvollmacht erteilen, berichtet die Industrie- und Handelskammer zu Berlin in ihrer Zeitschrift „Berliner Wirtschaft“ (Ausgabe 9/2011). Sogar Ehepartner bräuchten eine solche Vollmacht und könnten die Vertretung nicht per se antreten.