Gericht: Verbeamtete Lehrer dürfen streiken
Kassel (dpa) - Beamte dürfen streiken, sofern sie keine hoheitliche Aufgabe erfüllen. Das entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Geklagt hatten nach Mitteilung vom Donnerstag (1.9.) zwei Lehrer aus Nordhessen.
Die zwei Lehrer hatten sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt. Beide waren dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie dann vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung.
Die Disziplinarkammer kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Nur hoheitlich tätige Beamte seien davon betroffen, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung (Aktenzeichen: 28 K 574/10.KS.D, 28 K 1208/10.KS.D). Gegen die Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.