Chef muss schlechte Arbeit für Kündigung beweisen
München (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter nicht einfach mit der Begründung kündigen, er würde zu viele Fehler machen. So lautet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München, auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
Eine Kündigung wegen zu vieler Fehler setzt grundsätzlich voraus, dass die „Durchschnittsleistung“ der vergleichbaren anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber dokumentiert wird. Nur so kann festgestellt werden, ob der gekündigte Arbeitnehmer die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit über längere Zeit hinweg erheblich überschritten hat, so das Urteil (Aktenzeichen: 3 Sa 764/10).
In dem Fall war die Klägerin als kaufmännische Angestellte beim Versand von Paketen und Frachtbriefen für die Erfassung nationaler und internationaler Frachtdaten zuständig. Nach einer Reihe von Fehlern, wie der Aufnahme einer falschen Länderkennung oder der falschen Bezeichnung des Frachtgutes, kündigte ihr der Arbeitgeber. Die Kündigung sei aber unwirksam, stellte das Gericht nun fest. Der Arbeitgeber könne nicht darlegen, wie hoch die durchschnittliche Fehlerquote im Unternehmen gewesen sei.