VGH: Diplom- nicht „gleich“ Bachelor-Studiengang
Mannheim (dpa) - Wer von einem Diplomstudiengang wegen nicht bestandener Prüfungen ausgeschlossen wurde, darf trotzdem in dem entsprechenden Bachelor-Studiengang weiterstudieren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.
Das Gericht gab in seinem am Dienstag (9. August) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 9 S 2080/10) einem Studenten der Hochschule Furtwangen Recht. Dieser wollte nach mehrfach verpassten Studienleistungen im Diplomstudiengang Medical Engineering und darauffolgender Exmatrikulierung in den passenden Bachelor-Studiengang wechseln - die Uni erlaubte dies aber nicht.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte die Klage noch abgewiesen. Laut Landeshochschulgesetz sei die Zulassung zu einem Studiengang zu versagen, wenn eine frühere Zulassung wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im „gleichen Studiengang“ erloschen ist, urteilten die Freiburger Richter damals.
Der VGH in Mannheim nun wertete die beiden Studiengänge in diesem Sinne nicht als „gleich“. Zum einen seien die Abschlüsse nicht „gleich“; der Bachelor mit seiner neuen Studienstruktur sei auch nicht als Fortführung der auslaufenden Diplomstudiengänge konzipiert. Dass ein Studierender die Anforderungen des Diplom-Studiengangs nicht erfüllen kann, lasse darüber hinaus „nicht grundsätzlich den Schluss zu, dass dies auch für den Bachelor-Studiengang gelten müsse“.
Allerdings erteilte der VGH Zulassungsantrag des Klägers aus einem anderen Grund doch noch eine Absage: Er habe „das für eine Zulassung in einem höheren Fachsemester erforderliche Verfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht eingehalten“. Der Student will nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.