Von der Werkbank zum Wickeltisch: Wenn Väter Elternzeit nehmen
Bonn (dpa/tmn) - Sie kennen die Windelgrößen ihrer Kinder und sehen sich in der Erziehung als gleichberechtigt: Väter von heute. Mit dem veränderten Selbstbild hat die Arbeitswelt aber nicht Schritt gehalten.
So mancher stößt beim Thema Elternzeit auf Unverständnis.
Das erste Winken seines Sohnes - Thomas* hat es live miterlebt. Die ersten neun Monate nach der Geburt von Paul verbrachte er jeden Tag bis abends im Büro. Dann wurde aus dem Entwicklungsingenieur ein Vollzeitvater. Zwei Monate Elternzeit und vier Wochen Urlaub: Das waren drei kostbare Monate mit seinem Kind. „Tagsüber passiert so viel bei dem kleinen Knirps, das wollte ich unbedingt miterleben“, sagt der 31-Jährige.
Thomas gehört zur neuen Generation der Väter, die sich als gleichberechtigt in der Erziehung ihrer Kinder verstehen. Heute legen 88 Prozent der Väter zwischen 25 und 45 Jahren Wert darauf, die Entwicklung ihres Kindes von Anfang an aktiv zu begleiten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter Vätern zwischen 25 und 45 Jahren des Marktforschungsinstituts „Research Now“ hervor. Sie sehen sich als Vertrauensperson (66 Prozent) und Erzieher (61 Prozent) ihrer Kinder. Die Umfrage ist Teil einer Trendstudie zum Thema „Moderne Väter“, die die Unternehmensberatung Väter gGmbH in Auftrag gegeben hat. Das Fazit: Die neuen Väter ticken anders.
Darauf müssen sich auch die Arbeitgeber einstellen: Immer mehr Väter wollen für den Nachwuchs einige Monate aus dem Berufsleben aussteigen. Seit Einführung des Elterngeldes vermeldet das Statistische Bundesamt regelmäßig neue Höchstwerte von männlichen Beziehern. Von den 2010 geborenen Kinder beantragte jeder vierte Vater (25,3 Prozent) Elterngeld. Dabei beziehen Männer die staatliche Familienleistung durchschnittlich für 3,3 Monate.
In den Chefetagen stößt das größere Engagement der Väter jedoch nicht überall auf Gegenliebe. „Mein Abteilungsleiter hat die Vermutung geäußert, dass es ein Versuch sei, sich zusätzlichen Urlaub zu beschaffen“, berichtet Thomas. Mit dieser Erfahrung steht er nicht alleine da: Lediglich die Hälfte der in der Trendstudie befragten Väter, die Elternzeit genommen hatten, gab an, von ihrem Chef unterstützt worden zu sein.
Große Probleme oder gar eine Kündigung muss jedoch niemand erwarten. „Väter sollten sich zunächst einmal bewusst machen: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit“, sagt Frauke Greven, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Firma Spielraum - Projekt Vereinbarkeit.
Entscheidend sei der richtige Zeitpunkt für das Gespräch mit dem Chef. „Idealerweise suchen werdende Väter mit ihren Vorgesetzten das Gespräch, wenn sie gemeinsam mit der Partnerin bereits eine konkrete Vorstellung entwickelt haben, wie sie sich die Elternzeit aufteilen möchten“, rät Greven. Oftmals bietet die eigene Planung dann eine gute Argumentationshilfe, wenn etwa die Partnerin ab einem gewissen Zeitpunkt wieder arbeiten möchte. So kann auch jenen Chefs, die keine eigenen Kinder haben, eine Brücke gebaut werden. Greven ist mit ihrer Firma verantwortlich für die Redaktion des Internetportals vaeter.nrw.de, ein vom NRW-Familienministerium betriebenes Beratungsangebot mit Informationen rund um das Vatersein.
„Je klarer ein Mitarbeiter seine Elternzeitpläne formuliert, desto besser für beide Seiten“, sagt auch Christa Stienen vom Bundesverband der Personalmanager (BPM) und Leiterin im Personalwesen eines weltweit agierenden Pharmaunternehmens. Werdenden Vätern empfiehlt sie, den Elternzeitplan frühzeitig anzumelden.
In der Praxis funktioniert das aber nur, wenn ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber besteht. Markus* ist bei seiner Chefin lieber auf Nummer sicher gegangen. Er hatte mit wenig Verständnis für seinen Wunsch auf Elternzeit gerechnet. Der Kulturmanager informierte sich im Internet über die korrekten Formalien des Elternzeitantrags und reichte diesen 7,5 Wochen vor Beginn des Antragzeitraumes ein. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit, acht Wochen vor Beginn genießen Väter einen Sonderkündigungsschutz.
„Ich habe ihr gesagt, dass diese Frist aus meiner Sicht sehr kurzfristig ist, aber gesetzlich festgelegt, und ich mich deswegen daran halte. Das konnte sie nachvollziehen“, berichtet er. In größeren Unternehmen wäre auch ein vertrauliches Vorgespräch mit dem Betriebsrat oder mit dem zuständigen Mitarbeiter in der Personalabteilung ein möglicher Weg gewesen. Diese können helfen, verschiedene Szenarien durchzuspielen und haben einen weniger emotionalen Blick auf die Angelegenheit.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten Eltern verschiedene Möglichkeiten: So können sowohl Vater als auch Mutter bis zu drei Jahre Elternzeit für ein von ihnen betreutes Kind beantragen. Sie darf pro Elternteil auf bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, auch eine parallele Elternzeit von Vater und Mutter ist möglich. Bei der zeitlichen Aufteilung bestehen größere Freiräume als beim Antrag auf Elterngeld: Dieses wird nur für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes bewilligt. Im Anschluss ist die Elternzeit unbezahlt.
Wer an einem harmonischen Miteinander mit seinem Vorgesetzten interessiert ist, sollte bei der Elternzeitplanung Stoßzeiten im Job berücksichtigen. In jedem Fall helfen die Vorbereitung einer geordneten Übergabe des eigenen Arbeitsbereiches sowie konkrete Vorschläge für Vertretungslösungen bei der Vermittlung der eigenen Vorstellungen. Zurück im Berufsleben bringen Väter neue Fähigkeiten mit ins Unternehmen. „Alle reden von Soft Skills und emotionaler Intelligenz“, sagt Stienen. „Wo soll man das besser erwerben als in der Elternzeit?“
* Name von der Redaktion geändert