Vorzeitiges Ende der Elternzeit: Arbeitgeberzustimmung

Heidelberg (dpa/tmn) - Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. So ein Wunsch komme in der Praxis häufig vor, sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg, im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.

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Mancher reicht zum Beispiel zunächst für anderthalb Jahre Elternzeit ein und stellt dann nach der Geburt des Kindes fest, dass er bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kann. Passt dem Arbeitgeber das nicht, kann er dem Mitarbeiter den Wunsch jedoch verwehren. Denn er hat womöglich eine Elternzeitvertretung eingestellt, und braucht nicht zwei Personen auf der Position.

Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Wird etwa der Partner schwer krank, muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitszeit zustimmen. Denn dann kann es für die finanzielle Existenz der Familie notwendig sein, dass der andere schneller als geplant wieder einsteigt. „Das sind aber Härtefälle und die greifen nur selten“, erklärte Eckert, der auch Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist.

Liegt kein Härtefall vor und der Arbeitgeber lehnt die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ab, kann eine Option für den Mitarbeiter sein, Teilzeitarbeit während der Elternzeit zu beantragen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zwischen mindestens 15 und maximal 30 Stunden wöchentlich während der Elternzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mindestens 15 Mitarbeiter hat und der Arbeitnehmer bereits seit mindestens sechs Monaten in der Firma ist. Den Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn er dafür dringende betriebliche Gründe hat, erklärte Eckert. Die Voraussetzungen dafür seien wiederum sehr hoch. Früher als geplant in Teilzeit zurückzukehren, ist deshalb häufig kein Problem.

Mancher hat zunächst auch nur eine sehr kurze Elternzeit von wenigen Monaten eingereicht und möchte dann gerne verlängern. „Das ist wiederum schwer möglich und geht nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers“, sagte Eckert.