Ihm gebühre die volle Aufmerksamkeit. Eine Ausnahme gilt für Anrufe, die sich auf das aktuelle Gespräch beziehen, zum Beispiel auf Informationen, die beide Gesprächspartner brauchen. „Dann darf ich den Anruf auch annehmen.“ Das gilt auch für Meetings im Kollegenkreis.
Etwas anders gelagert ist der Fall auch, wenn während eines Kundengesprächs das Telefon auf dem Schreibtisch klingelt. Dann darf ein Gespräch kurz unterbrochen werden. „Man kann sich die Nummer notieren und einen Rückruf anbieten“, sagt Droste. „Sonst ist der Anrufer eventuell verärgert, wenn er niemanden erreicht.“