Arbeitsrecht Wechsel in die Zeitarbeit: Den Arbeitsvertrag prüfen

Köln (dpa/tmn) - Wechseln Berufstätige zu einer Zeitarbeitsfirma, sind viele zunächst verunsichert. Die rechtlichen Regeln sind kompliziert. Worauf sollte man im Arbeitsvertrag achten?

Foto: dpa

- Überlassungserlaubnis: Berufstätige prüfen am besten, ob die Firma eine sogenannte Überlassungserlaubnis hat. „Sie belegt, dass eine Firma überhaupt als Zeitarbeitsfirma tätig sein darf“, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. In der Regel stehe im Arbeitsvertrag, dass die Zeitarbeitsfirma eine entsprechende Erlaubnis hat. Es sei jedoch auf jeden Fall sinnvoll, sich eine Kopie der Erlaubnis auch zeigen zu lassen.

- Angewendete Tarifverträge: Gut sei es, vor der Unterschrift unter den Vertrag zu prüfen, welche Tarifverträge die Zeitarbeitsfirma anwendet. Grundsätzlich haben Zeitarbeiter Anspruch auf das gleiche Gehalt wie jene Mitarbeiter, die auf Dauer in der für den Einsatz vorgesehenen Firma beschäftigt sind. Allerdings enthielten einige Tarifverträge abweichende Vereinbarungen, erläutert Oberthür. Das sollten sich Berufstätige im Detail anschauen.

- Grundsätze: Berufstätige sollten sich klarmachen, dass sie als Zeitarbeiter die Gemeinschaftseinrichtungen eines Betriebs - etwa die Kantine und den Betriebskindergarten - ebenso mitbenutzen dürfen, wie die dort dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmer. Wer länger als sechs Monate im Betrieb ist, darf auch den Betriebsrat mitwählen.