Weniger Bafög für Studenten mit Wohnsitz bei den Eltern
Mainz (dpa) - Wer noch bei seinen Eltern wohnt, kann nicht mit so viel Bafög rechnen wie Studierende mit einer eigenen Adresse. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern Hartz IV beziehen oder nicht.
Studenten, die noch bei den Eltern leben, müssen mit weniger Bafög auskommen. Das gelte auch dann, wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch (14. Januar) veröffentlichten Beschluss (Az. 1 K 726/14.MZ). Geklagt hatte ein Student der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, der bei seiner Mutter wohnt.
Er wollte einen Mietzuschuss von 224 Euro statt der ihm zugesprochenen 49 Euro, da seine Mutter Hartz IV beziehe und er anteilig Mietkosten zahlen müsse. Doch das Gericht lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Wer mit seinen Eltern zusammenlebe, erhalte laut der Bafög-Regelung immer die niedrigere Pauschale für den Mietzuschuss.