Herausforderung Fachkräftemangel Herausforderung Fachkräftemangel: Gegensteuern!

Der Fachkräftemangel kehrt mit Macht zurück in die Liste der Herausforderungen, die die Unternehmen hierzulande aktuell bewältigen müssen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die Situation analysiert und im jüngsten Fachkräftereport eine Reihe von Gegenmaßnahmen formuliert. Eine Auswahl aus dem Forderungskatalog.

1) Duale Ausbildung stärken, Berufsorientierung und Mobilität verbessern:

Kein Jugendlicher darf verloren gehen, aber möglichst auch kein betrieblicher Ausbildungsplatz. Daher sollte die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortgesetzt und das Versprechen bekräftigt werden, allen interessierten jungen Menschen einen Pfad in Ausbildung aufzuzeigen. Die vielfältigen Angebote in Bund und Ländern beim Übergang von der Schule in die Ausbildung gehören auf den Prüfstand. Zielführend ist, was schnell in die betriebliche Praxis, in die Ausbildung und Arbeit führt. Instrumente wie betriebliche Einstiegsqualifizierungen sollten Priorität haben und als Brücke in Ausbildung insbesondere für Lernschwächere oder junge Geflüchtete dienen.

Wir brauchen eine systematische und praxisnahe Berufsorientierung, die frühzeitige betriebliche Praktika umfasst. Zusätzlich zur direkten Beratung durch Ausbildungs- und Berufsberater oder Ausbildungsbotschafter müssen verstärkt digitale Formate und Social Media genutzt werden. Insbesondere die Gymnasien sollten verbindlich über die guten Perspektiven einer dualen Ausbildung und anschließender Höheren Berufsbildung informieren und Schülern eine ausgewogene berufliche Entscheidung ermöglichen.

Mit einem Pakt für Berufliche Schulen sollten die Ausstattung sowie die Arbeits- und Lernbedingungen in den Berufsschulen verbessert werden. Die Berufsschulen benötigen dafür modernes technisches Equipment, digitale Lernmedien und attraktive Arbeitsbedingungen. Virtuelle Klassenzimmer sollten verstärkt genutzt werden, insbesondere an Berufsschulen im ländlichen Raum.

Auslandsaufenthalte sind ein wichtiger Faktor, um die Attraktivität der Beruflichen Bildung und die Kompetenzen des Fachkräftenachwuchses zu erhöhen. Daher sollte die Mobilität von Auszubildenden weiter und signifikant gesteigert werden. Dazu sollte ein „Deutscher Beruflicher Austauschdienst“ bestehende Beratungs- und Förderangebote für Betriebe und Auszubildende sowie beruflich qualifizierte Fachkräfte integrieren, ausbauen und mit den Wirtschaftsakteuren für eine systematische, nationale Koordinierung sorgen.

2) Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter optimieren:

Die Corona-Pandemie mit zeitweise geschlossenen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Herausforderungen des „Homeschooling“ haben noch einmal deutlich gezeigt, welch große Bedeutung eine funktionierende Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Betriebe und die Fachkräftesicherung hat.

Die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten lassen es nach wie vor zu selten zu, dass beide Elternteile eine Ganztags- oder wenigstens vollzeitnahe Teilzeitstelle ausüben können.

Gute Kinderbetreuung sollte flächendeckend angeboten werden.

Ergänzend zum Anspruch auf Ganztagsbetreuung sind ergänzende Maßnahmen nötig. Ein steuerfreier Betreuungszuschuss durch den Arbeitgeber für Eltern von Grundschulkindern – analog zu dem für Kinder im Kita-Alter – wäre sinnvoll.

In Betrieben sollten vor allem flexible Lösungen zugelassen werden, damit die Unternehmen ihre individuell passenden Instrumente nutzen können. Dies gilt etwa mit Blick auf flexibles und mobiles Arbeiten (wie Homeoffice), Teilzeit- oder Rückkehrangebote.

3) Weiterbildung intelligent fördern, Kompetenzen sichtbar machen:

Statt neuer einseitiger Rechtsansprüche lieber auf intelligente Förderanreize setzen: beispielsweise durch Verbesserungen beim Bundesprogramm Bildungsprämie für Geringverdiener oder durch zusätzliche Anreize im Steuersystem für berufliche Weiterbildung etwa in Analogie zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Durch die Arbeitsagenturen geförderte Weiterbildung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen freundlicher gestalten – etwa durch geringere Mindeststundenzahl von Maßnahmen (zum Beispiel 80 statt 120).

Höhere Berufsbildung stärken,  zum Beispiel durch weitere Optimierung des Aufstiegs-BAföG: So sollten zum Beispiel auch digitale Schulungen ohne anwesende Lehrkräfte förderbar sein, um die Vorbereitung auf eine Prüfung in der Höheren Berufsbildung zeitgemäß zu unterstützen.

Informelle Kompetenzen, die man sich zum Beispiel „on the job“ erworben hat, im Vergleich zu einem konkreten Beruf sichtbar und bewertbar machen.

4) Zuwanderung erleichtern, Integration unterstützen:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Zuwanderung gerade von beruflich Qualifizierten, die von den Unternehmen besonders häufig erfolglos gesucht werden. Die Voraussetzung der vollständigen Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Berufsqualifikation als ein Zuwanderungskriterium kann sich in der Praxis jedoch als Hindernis erweisen, da die ausländischen Qualifikationen oftmals nur teilweise gleichwertig sind.

Die Möglichkeit, bereits mit teilweiser Gleichwertigkeit zuzuwandern, um auf Fachkraftniveau zu arbeiten und parallel Kompetenzen hierzulande nachzuholen, sollte daher erleichtert und unbürokratisch umgesetzt werden.

Die Verfahrensdauer im Zuwanderungsprozess sollte insgesamt verkürzt werden. Die beteiligten Institutionen müssen daher mit den nötigen Ressourcen ausgestattet sein, reibungslos und ohne Zeitverlust zusammenarbeiten und dabei kompatible digitale Unterlagen und Strukturen effizient einsetzen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind für viele Betriebe ein wichtiges Einstellungskriterium und eine nötige Integrationskomponente. Der Spracherwerb bereits im Ausland wäre ein wichtiger Schritt, den eine Förderung unterstützen könnte.

Beratung und Unterstützung von der Suche im Ausland bis hin zur Integration in Deutschland sind wichtig. Die Möglichkeiten, zur Arbeitsplatzsuche befristet nach Deutschland kommen zu können, sollten erweitert werden. Das persönliche Vor-Ort-Gespräch und gegebenenfalls eine Probearbeit machen es einfacher, sich kennenzulernen. Auf die Voraussetzung der vollständigen Gleichwertigkeit der Qualifikation sollte verzichtet werden. Es wäre sinnvoll, auch mit teilweiser Gleichwertigkeit zur Suche einreisen zu können. Während einer im Anschluss an die Suche aufgenommenen Beschäftigung könnte die volle Gleichwertigkeit nachgeholt werden.

Im In- und Ausland sollten Unterstützungs- und Beratungsstrukturen rund um das Thema Zuwanderung und FEG verstärkt werden – hier können IHKs und AHKs einen wichtigen Beitrag leisten.