Ratgeber Welche Schäden sind in der Berufshaftpflicht abgedeckt?
Wer etwa als Unternehmer oder Freiberufler tätig ist, sollte auf Nummer sicher gehen. Eine Berufshaftpflicht kann für den entsprechenden Schutz sorgen.
Ob als Unternehmensberater, Dienstleister oder Ingenieur: Wer in seinem Beruf beratend tätig ist, übernimmt viel Verantwortung. Schnell kann dabei durch einen Fehler oder ein Versehen ein Vermögensschaden entstehen. Wird dann ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht, kann das gerade für Unternehmer oder Freiberufler sogar existenzbedrohend sein.
Die Berufshaftpflicht bietet eine Möglichkeit, sich für solche Fälle abzusichern. Doch wann springt diese ein? Und wer sollte sie überhaupt abschließen? Alle wichtigen Antworten zur Berufshaftpflichtversicherung gibt es hier.
Wer eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollte
Es gibt einige Berufsgruppen, die durch das Gesetz oder ihren Berufsverband zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.
Auch wenn eine Berufshaftpflicht für eine Berufsgruppe vom Gesetz nicht vorgeschrieben ist, kann ihr Abschluss aber dringend empfehlenswert sein. Das ist vor allem in beratenden Berufen der Fall, kann aber auch auf andere Berufsgruppen zutreffen. Andernfalls können bei der beruflichen Tätigkeit schnell hohe Schadenersatzansprüche entstehen, die unter Umständen sogar ein Existenzrisiko darstellen können.
Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht: Die wichtigsten Unterschiede
Durch Krankheit eine vereinbarte Deadline nicht eingehalten, bei der Verwendung von Medien das Urheberrecht verletzt oder bei der Beratung des Kunden eine falsche Frist für die Förderung angegeben – das sind nur einige Beispiele, in denen die Berufshaftpflicht einspringen kann. Über sie werden sogenannte „echte“ Vermögensschäden versichert, also finanzielle Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei Dritten entstehen. Daher wird die Berufshaftpflicht auch als Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden bezeichnet. Zu den häufigsten echten Vermögensschäden zählen Beratungsfehler, Bewertungsfehler oder Rechenfehler.
Nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflicht übrigens mit der Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Absicherung für Personen- und Sachschäden sowie für „unechte“ Vermögensschäden übernimmt. Als solche bezeichnet man Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren und auch als sogenannte Vermögensfolgeschäden bezeichnet werden. Klassischerweise handelt es sich dabei zum Beispiel um einen Verdienstausfall in Folge eines Unfalls.
Die Suche nach einer maßgeschneiderten Berufshaftpflichtversicherung
Wer sich hier absichern möchte, sollte darauf achten, dass die Berufshaftpflichtversicherung sich den eigenen Anforderungen flexibel anpasst. Nach Auswahl der entsprechenden Branche oder Berufsgruppe kann dann ein Paket geschnürt werden, das mit seinen Rahmenbedingungen, wie etwa der Versicherungssumme, ganz auf die eigene Tätigkeit zugeschnitten ist. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz flexibel erweitert werden.
Im Sinne eines privaten Rechtsschutzes prüft die Versicherung die gestellten Forderungen auf ihre Berechtigung und übernimmt im Falle einer Klage vor Gericht die Kosten. Sofern diese sich als berechtigt herausstellen, kommt sie für die entstandenen Schäden auf.
Ist man in einem beratenden Beruf tätig und hat dabei direkten Kundenkontakt, sollte die Berufshaftpflicht im Idealfall aber zusätzlich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ergänzt werden. Der kombinierte Versicherungsschutz schafft Sicherheit und kann so dabei helfen, sich ganz auf seine eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren.
Berufshaftpflichtversicherung: Die Wahl der Versicherungssumme
Ob verpflichtend oder freiwillig: Beim Abschluss der Berufshaftpflicht ist die Wahl einer angemessenen Versicherungssumme entscheidend.
Für Berufsgruppen, die zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet sind, ist per Gesetz eine Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, allerdings nur um das vorgeschriebene Minimum. In der Praxis sollte man auch bei einer gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssumme sein individuelles Risiko kalkulieren, um einen Versicherungsschutz zu wählen, der tatsächlich zu der eigenen Ausgangslage passt. Wer sich unsicher ist, sollte die Höhe der Versicherungssumme in einem individuellen Beratungsgespräch mit seiner Versicherung besprechen.
Vom Risiko und der Deckungssumme hängen auch die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung ab. Allerdings muss ein geeigneter Versicherungsschutz deswegen nicht teuer sein. Wer zum Beispiel gegen einen Aufpreis eine Betriebshaftpflicht dazu bucht, kann sich damit den Abschluss einer separaten betrieblichen Haftpflichtversicherung sparen.
Fazit: Wann sich eine Berufshaftpflichtversicherung lohnen kann
Für manche Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflicht per Gesetz vorgeschrieben. Je nach Tätigkeitsfeld kann aber auch eine Betriebshaftpflichtversicherung das Mittel der Wahl sein. Mit dieser kann man sich gegen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden absichern. In vielen Fällen ist eine Kombination der beiden ratsam, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
Klar ist: Wer selbstständig tätig ist, sollte sich in jedem Fall mit seinem Versicherungsschutz auseinandersetzen – auch wenn dies nicht verpflichtend ist. So kann man seinem Beruf nachgehen, ohne existenzbedrohende Schadenersatzforderungen fürchten zu müssen.