Urlaub, Kündigung, Überstunden Wissenswertes für Lehrlinge zum Ausbildungsstart
Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Ausbildung beginnt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Die meisten Angaben dazu finden Azubis in ihrem Ausbildungsvertrag, informiert der DGB-Jugend. Die Experten nennen drei wissenswerte Punkte zum Ausbildungsstart:
KÜNDIGUNG: Für Azubis gilt in der Regel eine Probezeit. Diese kann ein bis maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit können sowohl Azubis als auch Betriebe ohne Begründung von einem Tag auf den anderen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich eingehen. Azubis können ihre Ausbildung dann in der Regel woanders fortsetzen. Wichtig: Sie sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie ein anderer Betrieb sicher übernimmt.
ÜBERSTUNDEN: Ziel einer Ausbildung ist es, den Beruf zu erlernen - dafür reichen die vertraglich festgelegten Zeiten aus. Wer trotzdem Überstunden absolviert, obwohl diese eigentlich nicht vorgesehen sind, muss dafür einen Freizeitausgleich oder einen Zuschlag erhalten. Zudem müssen Betrieb und Azubi die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten.
URLAUB: Die genaue Anzahl an Urlaubstagen steht im Arbeitsvertrag. Azubis dürfen ihren Urlaub über das Jahr verteilt nehmen. Dafür müssen sie beim Arbeitgeber schriftlich einen Urlaubsantrag einreichen. Der Chef muss darauf innerhalb eines Monats reagieren. Mindestens zwei Wochen des Gesamturlaubs muss er am Stück gewähren.
Sind Azubis sich bezüglich ihrer Rechte unsicher, können sie auf dem Online-Beratungstool der DGB-Jugend anonym und kostenlos Fragen stellen.