Zu krank zum Arbeiten: Voraussetzungen für die Frühverrentung

Berlin (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmer leiden stark unter Druck, Stress und Mobbing. Immer mehr gehen laut einer aktuellen Studie in Frührente wegen psychischer Krankheiten. Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?

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Berlin (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmer leiden stark unter Druck, Stress und Mobbing. Immer mehr gehen laut einer aktuellen Studie in Frührente wegen psychischer Krankheiten. Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?

Wer schwer erkrankt ist, kann nicht immer bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. In einigen Fällen können Arbeitnehmer Erwerbsminderungsrente bekommen und frühverrentet werden. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erhalten, wer nach ärztlicher Prüfung täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, erklärt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die durchschnittliche Rente lag 2012 bei voller Erwerbsminderung in Westdeutschland bei 723 Euro im Monat, in Ostdeutschland bei 698 Euro.

Arbeitnehmer in Deutschland kommen immer häufiger wegen psychischer Erkrankungen in Frührente. Die Zahl der Betroffenen stieg innerhalb von zehn Jahren um rund 25 000 auf 75 000 im Jahr 2012, wie die Psychotherapeutenkammer am Dienstag (28. Januar) in Berlin unter Berufung auf die Rentenversicherung mitteilte. Im Durchschnitt sind die Menschen dann erst 49 Jahre alt.

Wer weniger als sechs Stunden täglich erwerbsfähig ist, kann einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente haben. 2012 bekamen Betroffene in dem Fall im Schnitt 492 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern waren es 423 Euro, erläutert von der Heide.

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Erkrankte in der Regel jedoch nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. Außerdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Wer zum Beispiel aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Familienauszeit längere Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse zahlt, verliert unter Umständen seinen Anspruch.

Wer frühverrentet werden möchte, muss einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Krankenkasse Beschäftigte auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser Aufforderung müssen sie nachkommen, sagt von der Heide. Wenn ein Gutachter für eine Reha-Maßnahme keine Erfolgsprognose bescheinigt, wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.