Das bringt die Gesundheitsreform

Änderung: Gesetzlich Versicherte können jetzt zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen.

Berlin. Ab dem 1. April wird es zunächst für gesetzlich Krankenversicherte ernst. Dann tritt die Gesundheitsreform in Kraft, die für jeden Licht- und Schattenseiten hat. So versuchen die Kassen, eine Fülle neuer Tarife anzubieten, um Versicherte zu sich zu locken und um ihnen beim Geldsparen zu helfen (Siehe Kasten).

Zudem gilt jetzt eine generelle Krankenversicherungspflicht. Zunächst aber nur für gesetzliche Kassen. Wer ohne jeden Schutz ist und früher gesetzlich versichert war, muss in die ehemalige Kasse zurückkehren. Wer noch nie eine Versicherung hatte und weniger als 3562,50 Euro im Monat verdient, muss ebenfalls in eine gesetzliche Kasse gehen. Ehemals privat Versicherte ohne Schutz muss die private Krankenkasse ab dem 1. Juli in einen Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Wer die Versicherungspflicht dennoch ignoriert oder Beiträge nicht zahlt, wird medizinisch behandelt wie ein Asylbewerber. Außerdem müssen offene Beiträge mit Strafzuschlägen nachbezahlt werden.

Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Medikamente dürfen auch in Form einzelner Tabletten verkauft werden. Ausgeweitet werden Leistungen bei Impfungen, Reha-Behandlungen für alte Menschen, bei der Betreuung Schwerstkranker und bei Eltern-Kind-Kuren.

Privatversicherte wiederum haben noch eine Schonzeit. Vor dem 1. Januar 2009 ändert sich nichts, dann aber müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen entspricht. So genannte Bestandskunden können 2009 innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen, die im Alter die Beiträge niedriger halten, mitnehmen. Für Gutverdienende wird der Wechsel aus der gesetzlichen Kasse in die private Kasse erschwert, das Einkommen muss drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze von 3975 Euro im Monat liegen.

Hausarzttarife Dabei werden Versicherte belohnt, die immer zuerst zum Hausarzt gehen. Ausnahmen gelten für den Augen-, Frauen- und Zahnarzt.

Chroniker-Tarife Wer zum Beispiel an Diabetes leidet, bekommt Prämien, wenn er sich in ein spezielles Behandlungsprogramm einschreibt. Neben diesem Pflicht-Programm können die Kassen künftig auch eine Reihe von Wahl-Tarifen anbieten. Wer sich dafür entscheidet, bindet sich stets für drei Jahre an seine Kasse - selbst wenn diese ihre Beiträge erhöht.

Selbstbehalt-Tarif Künftig können die Kassen einen Selbstbehalt anbieten. Der Tarif ist vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung beim Auto. Versicherte zahlen die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und erhalten dafür von ihrer Kasse eine jährliche Prämie.

Geld-zurück-Tarife: Recht gut verdienende Versicherte, die relativ hohe Beiträge zahlen müssen, können hierbei gut 500 Euro jährlich von ihrer Kasse erstattet bekommen. Die Voraussetzung: Außer Vorsorgeuntersuchungen dürfen sie dann gar keine Kassenleistungen beanspruchen.

Privat-Tarife: Gegen einen Aufpreis können Versicherte beim Arzt Leistungen wie privat Versicherte in Anspruch nehmen. Der Versicherte reicht die Rechnung dann bei seiner Kasse ein. Diese erstattet nur einen Teil.

Naturheilmittel-Tarif: Damit sind - gegen eine zusätzliche Versicherungsprämie - Naturheilmittel und Naturheil-Behandlungen im Leistungskatalog der Kasse eingeschlossen.