Abends ausgehen: Tipps für Absprachen mit den Eltern
Hof (dpa/tmn) - Ausgehzeiten für Jugendliche stehen im Gesetz - Mutter und Vater sind manchmal aber sogar noch strenger. Dann ist es klug, wenn sich Teenager an Absprachen halten und ihren Eltern Fragen beantworten.
So lassen diese sich manchmal noch gnädig stimmen.
Wollen Jugendliche abends lange ausgehen, sollten sie ihren Eltern nichts verheimlichen. „Vertrauen ist sehr wichtig. Wenn Jugendliche ihren Eltern falsche Tatsachen vorspielen, baut sich Misstrauen auf und die Eltern verschärfen ihre Regeln“, sagt der Psychologe Andreas Engel aus Hof in Bayern. Wichtig sei zudem, offen miteinander zu reden. „Beide Seiten müssen deutlich sagen, was ihnen wichtig ist und einander zuhören.“ So könnten klare Absprachen getroffen werden. „Wenn sich die Eltern darauf verlassen können, dass ihre Kinder sich daran halten, werden sie in der Regel offener.“
Ein Beispiel dafür sei, dass die vereinbarte Uhrzeit genau eingehalten wird. „Wenn die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern einen Zeitpunkt vereinbaren, an dem sie zu Hause sein sollen, dann müssen die Jugendlichen pünktlich zurückkommen“, rät Engel, der stellvertretende Vorsitzende der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Ebenso sollten Jugendliche an keine anderen Orte gehen, als sie mit ihren Eltern vereinbart haben. „Gut ist es, den Eltern zu erzählen, wo man hingehen möchte, wer das organisiert und wer einen begleitet.“ Vor allem wenn die Eltern nachfragen und deutliches Interesse signalisieren, sollten Jugendliche möglichst viel erzählen. Denn so könnten sie Mutter oder Vater einige Sorgen nehmen.
In der Regel würden Mädchen besonders stark behütet. „Gerade sie sollten gemeinsam mit ihren Eltern die möglichen Risiken durchsprechen, die den Erwachsenen vorschweben“, empfiehlt Engel. Schon im Gespräch stelle sich oft heraus, dass viele Sorgen unrealistisch seien oder leicht ausgeräumt werden können. Für viele Eltern sei es vor allem wichtig zu wissen, wie Mädchen nach Hause kommen. Bieten die Eltern an, ihre Töchter selbst abzuholen, sollten diese das Angebot nicht ausschlagen. „Auch das kann helfen, länger wegbleiben zu dürfen.“
Gesetzlich ist genau vorgeschrieben, in welchem Alter Kinder und Jugendliche wie lange abends ausbleiben dürfen. Jugendliche sollten aber wissen, dass das Gesetz nur vorschreibt, wie lange sie höchstens ausgehen dürfen - wenn die Eltern bestimmen, dass man früher zurück sein soll, müsse man das akzeptieren.
Das Gesetz verbietet es, dass Jugendliche unter 16 Jahren ohne Elternteil oder einen anderen Erziehungsberechtigten zu einer öffentlichen Tanzveranstaltung oder in die Disco gehen. Es sei denn, die Party wird von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert - also zum Beispiel von Kirchengemeinden oder Jugendämtern. In diesem Fall haben Jugendliche unter 16 bis 24.00 Uhr Ausgang. Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche auf öffentlichen Feiern bis höchstens 24.00 Uhr vergnügen.
Spielhallen und Casinos dagegen sind für alle unter 18 Jahren tabu. Wer ins Kino gehen möchte, darf dies laut Gesetz ohne Elternteil oder Erziehungsberechtigten nur dann tun, wenn der Film nicht zu spät endet. Für alle, die jünger als 16 Jahre sind, gilt hierbei die Uhrzeit 22.00 Uhr als Grenze. 16- und 17-Jährige dürfen bleiben, wenn der Film um spätestens 24.00 Uhr zu Ende ist - und wenn die Eltern es erlauben.