Unterhaltsberechtigte müssen sich umfassend bewerben
Köln (dpa/tmn) - Verlangen Arbeitslose nach einer Scheidung Unterhalt, müssen sie nachweisen, dass sie sich umfangreich bewerben. Dabei zählen auch Stellen neben der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit.
Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem Fall hatte eine Ehefrau nach der Scheidung von ihrem Mann nachehelichen Unterhalt verlangt. Um ihre Bewerbungsbemühungen nachzuweisen, legte sie insgesamt 40 Bewerbungen innerhalb eines halben Jahres vor. Das Gericht hielt die Anzahl der Bewerbungen für zu niedrig und lehnte die Beschwerde ab (Aktenzeichen: 4 WF 51/11). Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mit.
Die Lage am Arbeitsmarkt erfordere außerdem die Flexibilität zum Umlernen. Die Frau hätte sich insbesondere auf Stellen in der Kinder- und Seniorenbetreuung bewerben können. Denn dort bestehe bekanntermaßen ein erheblicher Arbeitskräftebedarf. Wer sich nicht ausreichend bewirbt und dies nachweist, dem wird ein fiktives Einkommen angerechnet und bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.