Kein gemeinsames Sorgerecht bei Kindeswohl-Gefährdung
Schleswig (dpa) - Ein unverheirateter Vater kann das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn dadurch nicht das Kindeswohl gefährdet wird. Das geht aus einer Gerichtentscheidung hervor.
Auf dieser Grundlage hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) den Sorgerechtsantrag eines Vaters abgewiesen (Beschluss vom 22. Dezember 2011, Aktenzeichen: 10 UF 171/11).Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag (14. Februar) unter anderem damit, dass zwischen dem Vater und der von ihm getrennt lebenden Mutter keine tragfähige soziale Beziehung bestehe.
Zweimal habe es Polizeieinsätze wegen Streitigkeiten zwischen den Eltern eines zweieinhalbjährigen Mädchens gegeben. Die Mutter habe den Vater wegen Stalkings angezeigt. Der Vater hatte befürchtet, durch ein alleiniges Sorgerecht der Mutter könnte die Beziehung zum Kind durch ein „Machtgefälle“ belastet werden. Das Elternrecht finde aber seine Grenzen am Kindeswohl, so das OLG.