Als Jugendbotschafter ins Ausland

Berlin (dpa/tmn) - Ein fremdes Land so intensiv wie möglich kennen lernen: Austauschprogramme wie die Jugendbotschafter oder Angebote des Deutschen Bundestags bieten dazu Gelegenheit. Bewerben kann sich jeder, der mehr als nur seine Sprachkenntnisse aufpolieren möchte.

Während ihrer Schulzeit gehen viele Jugendliche ins Ausland. Einige für ein paar Wochen, andere für mehrere Monate. Die Ziele sind meist ähnlich: die Sprachkenntnisse verbessern und andere Leute kennenlernen. Bei einigen Angeboten steht außerdem der kulturelle und gesellschaftliche Austausch im Mittelpunkt - zum Beispiel bei den sogenannten Jugendbotschafter-Programmen.

„Allgemein betrachtet können alle Austauschschüler im Ausland als Botschafter ihres Heimatlandes bezeichnet werden“, sagt Klaus Krümmel vom Arbeitskreis gemeinnütziger Jugend-Austauschorganisationen (AJA) in Berlin. Der AJA fungiert als Dachverband gemeinnütziger Jugendaustausch-Organisationen. Dabei gebe es allerdings unterschiedliche Angebote. „Es gibt zum Beispiel Sprachreisen oder bessere Touristenreisen, die jeweils viel Geld kosten, und der Kontakt zu den Menschen vor Ort oft eher gering ist.“

Wer dagegen mehr und intensiveren Kontakt haben wolle, müsse für längere Zeit ins Ausland gehen. „Man schafft es nicht, innerhalb weniger Wochen in die Kultur und Gesellschaft eines anderen Landes einzutauchen.“ Diejenigen, die länger ins Ausland gingen, seien dort nicht nur Botschafter ihrer Heimat. „Wenn sie zurückkommen, sind sie auch Botschafter ihres Gastlandes, weil sie den Menschen zu Hause einiges über das Land erzählen und wichtige Dinge erklären können.“

Von der Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart gibt es dennoch ein Programm, das sich „Jugendbotschafter“ nennt - und nur ein paar Wochen dauert. „Das Programm 'Jugendbotschafter nach Japan' soll den Austausch zwischen Deutschland und Japan intensivieren“, erklärt Sigrid Borck von der Stiftung. Pro Jahr bekommen bis zu zehn Schüler zwischen 15 und 18 Jahren die Chance, für zwei Wochen nach Japan zu reisen.

In dieser Zeit sollen sie möglichst viel von der fremden Kultur kennen lernen. Deswegen besuchen sie zum Beispiel eine traditionelle Tee-Zeremonie, einen Manga-Zeichner, ein Schreinfest und haben Termine beim japanischen Außenministerium und einer Universität. Außerdem wohnen sie einige Tage bei einer Gastfamilie und lernen den Alltag in einer japanischen Schule kennen.

Der Botschaftsgedanke spielt dabei laut der Stiftung eine wichtige Rolle: Durch die Teilnahme an dem Programm sollen die Jugendlichen motiviert werden, sich davor und auch danach intensiver mit Japan zu beschäftigen. Nach ihrer Rückkehr geben die Schüler ihre Erfahrungen und Erlebnisse in Vorträgen und Präsentationen an ihre Mitschüler und andere Interessierte weiter.

Eine ganz andere Möglichkeit bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA. „An dem knapp einjährigen Austausch können pro Jahr jeweils 350 Schüler und junge Berufstätige beider Länder teilnehmen“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen (CDU), Hauptberichterstatter für die Jugendaustauschprogramme des Bundestages in Berlin.

Ein großer Vorteil des seit knapp 30 Jahren bestehenden PPP ist, dass die Jugendlichen und ihre Familien den Austausch nicht selber bezahlen müssen. „Alle Teilnehmer bekommen ein Vollstipendium“, sagt Börnsen. „Das bedeutet, dass die Reise- und notwendigen Versicherungskosten übernommen werden. Auch für den Aufenthalt in den Gastfamilien müssen die Jugendlichen nichts zahlen, sondern nur für ihr Taschengeld aufkommen.“

Bewerben können sich Schüler ab 15 Jahren und junge Berufstätige im Alter von 16 bis 24 Jahren. Die Bewerbungsfrist für das kommende Schuljahr ist bereits im Herbst abgelaufen, daher starten demnächst die Bewerbungen für das Schuljahr 2012/13. „Dabei steht nicht die schulische Leistung im Vordergrund“, sagt Börnsen. „Wichtiger ist die Fähigkeit, in einem fremden Land klarzukommen.“ Man solle interessiert an Neuem und anderen Lebensentwürfen gegenüber aufgeschlossen sein.

„Man muss zum Beispiel akzeptieren, wenn die Gastfamilie regelmäßig in die Kirche geht oder man in einem Staat ist, in dem man erst ab 21 Jahren in die Disco gehen darf“, so der Bundestagsabgeordnete. In der Bewerbung sei es gut, wenn man auf bisherige Leistungen jenseits der Schulnoten verweisen könne. Zum Beispiel, dass man Klassen- oder Schulsprecher war oder sich in seiner Freizeit ehrenamtlich in einem Sportverein oder einer anderen Organisation engagiert hat.

Service:

Weitere Informationen zum PPP gibt es auch beim Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises oder beim Deutschen Bundestag, Verwaltung, Referat WI 4, unter Telefon +49 30 22739336.