Alternative zur Kita: Zahl der Tagesmütter steigt
Wiesbaden (dpa) - Viele berufstätige Eltern bringen ihren Nachwuchs zur Tagesmutter. Diese Alternative zu Krippe und Kita findet sich immer öfter. Umstritten ist aber, ob es 2013 genug Tagesmütter gibt, um die dann geltenden Krippenplatz-Garantie zu erfüllen.
In Deutschland arbeiten immer mehr Tagesmütter. Rund 52 000 Frauen - und Männer - hatten Ende 2010 die Erlaubnis eines Jugendamtes, fremde Kinder zu betreuen. Das waren etwa sieben Prozent mehr als im Vorjahr und mehr als dreimal so viele wie vor fünf Jahren, als die Erlaubnispflicht gerade eingeführt worden war. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag (23. August) mit. Ob es genug Tagesmütter gibt, um den von 2013 an geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder umzusetzen, ist umstritten.
Etwa 45 600 Tagesmütter waren Ende 2010 im Westen der Republik registriert und 5000 im Osten; die übrigen in Berlin. Allerdings machen nicht alle von der Möglichkeit, Geld mit der Kinderbetreuung zu verdienen, auch Gebrauch: 20 Prozent lassen die Erlaubnis ruhen. 2009 waren es 21 Prozent. Von den Aktiven waren 97,5 Prozent Frauen - so die Statistiker.
Nach einer Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes von 2009 werden 2013 für unter Dreijährige voraussichtlich insgesamt rund 692 000 Betreuungsplätze gebraucht. Wenn davon ein Drittel Tagesmütter sein sollen, wären das also etwa 230 700 Kinder. Bei einer derzeit durchschnittlichen Betreuung von 2,74 Kindern wären also etwa 84 200 Tagesmütter nötig - innerhalb der verbleibenden eineinhalb Jahre also zusätzlich 32 200 Kräfte.
Tageseltern brauchen eine Erlaubnis, wenn sie bis zu fünf Kinder außerhalb der Wohnung ihrer Eltern mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen und dafür Geld bekommen. Das Papier ist mit einer Qualifikation verbunden, die in den Bundesländern aber völlig unterschiedlich ausfällt, wie Andrea Wolff vom Bundesamt sagte. Wer als Tagesmutter oder -vater arbeitet und die auf fünf Jahre befristete Erlaubnis nicht hat, begehe eine Ordnungswidrigkeit.